e d e l w e i s s  2 0 0 7 n e v

 SATZUNG DES ERSTEN NICHTEINGETRAGENEN VEREINS EDELWEISS 2007


§ 1 Name

Abs.1 Der nichteingetragene Verein führt den Namen Edelweiss2007n.e.V.

Abs.2 "so haltet stets in Ehren, was auf dem Arscherl blüht, damit für alle Zeiten, das Edelweiss vergnügt!"


§ 2 Zweck und Aufgaben

Abs.1 Edelweiss2007n.e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Aufgabe eines jeden einzelnen dabei ist, seinen Vereinsmitgliedern möglichst viel Spass zu bereiten.

Abs.2 Der Verein setzt sich zur Aufgabe: die Erhaltung des Arscherledelweisses gemäß des Mottos: "Edel, Edel, Edelweiss auf meinem Arscherl blühühüht!"


§ 3 Mitgliedschaft

Abs. 1 Als Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die männlicher Natur sind. Ausserdem muss eine Neumitgliedschaft von allen Mitgliedern genehmigt werden.

Abs.2 Einzelmitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes durch den Ausschuss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden (Auszeichnung erfolgt mit dem Ehrenmitgliededelweiss).

Abs.3 Der Beitritt erfolgt durch das für den nichteingetragenen Verein typischen Arscherledelweiss und die Vorraussetzung des Abs.4.

Abs.4 Das jeweils letzte Edelweiss (auch Wollblume, Bauchwehbleamerl, Irlweiß, Almsterndl, Federweiß, selten auch Silberstern und Wülblume) und somit vollrechtliches Mitglied des Edelweiss 2007 n.e.V., hat für das leibliche Wohl (in Form einer wunder- wunder-,wunderschönen Runde Bier) aller Mitglieder am ersten Tag in Ischgl zu sorgen. Zudem muss das neue Mitglied seinen Vereinseintritt damit bekunden, dass das Neumitglied sein Edelweiss bei dieser Gelegenheit stolz und prunkvoll präsentiert! Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Person ein vollwertiges Mitglied des nichteingetragenen Vereins mit allen Rechten und Pflichten!


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Abs.1 Gibts net! Arscherledelweiss hält ein Leben lang!

Abs.2 Dadurch entfällt auch Absatz 3 und 4 usw.


§ 5 Beiträge

Abs.1 Für die Mitgliedschaft ist ein Entgelt von monatlich 15€ zu entrichten.
Bankverbindung:

Matthias Kraus, Edelweiss2007n.e.V.
Kto.-Nr.: 146605559
BLZ: 79562514
Verwendungszweck:Edelweissbruder "Mitgliedsname"


Abs.2 Spenden werden gerne entgegengenommen und für das allgemeine Wohl verpulvert.


§ 6 Organe
Organe des Vereines sind:

Die Mitgliederversammlung
Der Ausschuss
Der Vorstand


§7 Mitgliederversammlung

Abs.1 Die Versammlung erfolgt jährlich mindestens einmal (Ischgl am ersten Aprilwochenende). Clubsitzung 1x/Quartal, 1. Sitzung 09.02.2008


§ 8 Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus:

1. Vorstand -> Thorsten Kraus
2. Vorstand -> Matthias Kraus
Schriftführer -> Jan Seitz
Kassier -> Matthias Kraus

weitere Posten:

Design: Florian Kraus
Marketing Textilien: Matthias Kraus
Musik: Jan Seitz (Text), Florian Kraus und Thorsten Kraus (Ukulele)                                                            Matthias Kraus (Mundharmonika)
Vergnügungsausschuss: Reinhold Kraus
Clubheimbetreuer: Tobias Kraus
Getränkeholer (aktuell das letzte Mitglied): Flörchi
Web: Thorsten Kraus


§ 9 Vorstand

Thorsten Kraus


§ 10 Wahlen

Abs.1 Die Mitglieder des Ausschusses und des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.

Abs.2 Der Vorstand und der Ausschuss bleibt bis zur Neuwahl im Amt.


Edelweiss2007n.e.V., 22.02.2008, der Vorstand

(letzte Änderung: 19.05.2013, 2:56 Uhr)

 

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